Allgemeine Geschäftsbedignungen der Josef Röder GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge mit dem Maler- und Lackierhandwerk

§ 1 Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die Allgemeinen Vertrags-bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die nachstehenden Geschäfts-bedingungen. Des weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.


§ 2 Angebot und Preise

An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise.

Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung.

Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.

Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objekts) in Höhe unserer Forderung an uns ab.


§ 4 Witterung

Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.


§ 5 Gewährleistung

Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wie die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.


§ 6 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.


§ 7 Schriftform

Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Bestätigung.


§ 8 Hinweis

nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir, die Firma Josef Röder GmbH & Co. KG, werden nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinn des VSBG teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.